Aufnahme ins Haus Frauenstein 1613
Erloschen 1625
Aufnahme: ohne Einheirat
Einziger Rezipient: Dr. med. Johann Hartmann Beyer
1563 Geburt als Sohn des lutherischen Prädikanten Hartmann Beyer
1610 Heirat mit Catharina Treudel, Witwe des Christoph Braumann jun. Dessen Vater, Christoph Braumann sen., nicht aber der Junior selbst, war Mitglied auf Frauenstein.
1611 zweite Ehe: mit Clara Jacob
21.12.1612 Beyer wird gemeinsam mit 17 weiteren Personen in den Rat gewählt [1]
13.1.1613 Aufnahme in die Gesellschaft Frauenstein
1621 dritte Ehe: mit Ursula v. Botzheim
1624 Errichtung der bis heute bestehenden Beyerschen Stiftung, die vom Haus Frauenstein zu verwalten ist
1625 Tod (mit ihm Ausscheiden der Familie Beyer auf Frauenstein)
Tätigkeitsschwerpunkt: Medizin, Ratstätigkeit
Fußnote(n):
[1] Bei mehreren Rezeptionen des Jahres 1613 und später gibt es in Folge des Fettmilchaufstandes insofern eine Besonderheit, als man hier von der üblichen und von den Statuten vorgeschriebenen Sequenz im Aufnahmeprocedere – nämlich zuerst Aufnahme auf Frauenstein, erst danach Beginn einer Ratstätigkeit – abgegangen ist und die betreffenden Männer bereits im Rat saßen, als sie (teils kurz danach) auch in die Gesellschaft berufen wurden.
Abkürzungsverzeichnis
Erloschen 1625
Aufnahme: ohne Einheirat
Einziger Rezipient: Dr. med. Johann Hartmann Beyer
1563 Geburt als Sohn des lutherischen Prädikanten Hartmann Beyer
1610 Heirat mit Catharina Treudel, Witwe des Christoph Braumann jun. Dessen Vater, Christoph Braumann sen., nicht aber der Junior selbst, war Mitglied auf Frauenstein.
1611 zweite Ehe: mit Clara Jacob
21.12.1612 Beyer wird gemeinsam mit 17 weiteren Personen in den Rat gewählt [1]
13.1.1613 Aufnahme in die Gesellschaft Frauenstein
1621 dritte Ehe: mit Ursula v. Botzheim
1624 Errichtung der bis heute bestehenden Beyerschen Stiftung, die vom Haus Frauenstein zu verwalten ist
1625 Tod (mit ihm Ausscheiden der Familie Beyer auf Frauenstein)
Tätigkeitsschwerpunkt: Medizin, Ratstätigkeit
Fußnote(n):
[1] Bei mehreren Rezeptionen des Jahres 1613 und später gibt es in Folge des Fettmilchaufstandes insofern eine Besonderheit, als man hier von der üblichen und von den Statuten vorgeschriebenen Sequenz im Aufnahmeprocedere – nämlich zuerst Aufnahme auf Frauenstein, erst danach Beginn einer Ratstätigkeit – abgegangen ist und die betreffenden Männer bereits im Rat saßen, als sie (teils kurz danach) auch in die Gesellschaft berufen wurden.
Abkürzungsverzeichnis