Barckhaus (Barckhausen)

Aufnahme ins Haus Frauenstein 1683
(ohne Einheirat)
(Unterbrechung der Mitgliedschaft von 1745-1786)
Erloschen 1815


In Frankfurt gab es zwei verschiedene Familien Barckhaus (auch Barckhausen), die vermutlich miteinander verwandt waren. Beide wanderten fast gleichzeitig nach Frankfurt ein: Barckhaus I kam 1653 aus Herford nach Frankfurt und bestand hier bis 1815; Barckhaus II kam ca. 1655 von Lemgo nach Frankfurt und bestand bis 1730. – Barckhaus I wurde 1680 mit Franz Barckhaus in den erblichen Adelsstand erhoben.

Während Barckhaus II nicht Mitglied auf Frauenstein war, erwarben unter den zahlreichen männlichen Abkömmlingen der großen Familie Barckhaus I drei die Mitgliedschaft in der Gesellschaft: es waren dies Heinrich v. Barckhaus (der 1683 als erster seiner Familie auf Frauenstein aufgenommen wurde), sein Sohn Heinrich Bernhard v. Barckhaus (der 1742-1744 Kaiser Karl VII. in seinem Palais beherbergte) und dessen Großneffe Friedrich Hector v. Barckhaus.

Andere bedeutende Familienangehörige wie Heinrich v. Barckhaus (Ratsherr, seit 1745 Titularreichshofrat und Mitstifter des städtischen Münzkabinetts) waren nicht Mitglied auf Frauenstein. Dieser Heinrich blieb ohne Nachkommen. Als Erben setzte er den Sohn seiner Schwester, einer verheirateten v. Wiesenhütten, ein mit der Auflage, eine Namens- und Wappenvereinigung herbeizuführen; dieser Wiesenhütten-Nachkomme nannte sich daraufhin seit 1753 Heinrich v. Barckhaus gen. v. Wiesenhütten.

Die beiden Familie war in Handel, Jurisprudenz und in der Ratsherrschaft tätig.

Zum Stammvater von Barckhaus I, zum Stammvater von Barckhaus II.


Abkürzungsverzeichnis