Drei verschiedene Aufnahmeverfahren ins Haus Limpurg:
1733 Aufnahme dank mütterlicher Abstammung von einer Ganerbentochter v. Lersner
1797 Einheirat 1796 über v. Lersner
1847 Aufnahme ehrenhalber
Ev. -- Das Geschlecht tritt erstmals in der Mitte des 16. Jahrhunderts mit Friedrich Müller in Colditz in Sachsen auf. Dessen Sohn Friedrich wurde als "Choldicensis" 1588 Bürger von Leipzig. Dessen Sohn Hans Jakob Müller übersiedelte 1618 nach Frankfurt, erwarb 1619 das Bürgerrecht, wurde Ratsherr und schloss drei Ehen mit Töchtern aus Familien des Hauses Limpurg. Johann Hieronymus Müller, dessen Sohn aus I. Ehe, erhielt eine Bestätigung des Adels ("Wiedererhebung") und Wappens (mit Änderung) und der Zugehörigkeit zu dem Niederlausitzer Adelsgeschlecht v. Mühlen durch Kaiser Leopold I. als "v. Mühlen" (Wien 20.3.1683), starb aber fünf Monate später ledigen Standes. [1]
Philipp Jacob Müller, dann v. Mühlen, wurde 1733 dank mütterlicher Abstammung von der Familie v. Lersner ins Haus Limpurg aufgenommen. Er blieb unverheiratet und damit ohne Nachkommen. Zusammen mit seinem Vetter, dem Generalmajor Johann Jakob Müller, der sich seit 1733/40 "v. Mühlen" nannte und 1753 das Rittergut Kauern erworben hatte, traf er mit Angehörigen der Niederlausitzer Familie v. Mühlen eine Übereinkunft wegen einheitlicher Wappenführung (Kauern 15.2.1754).
1797 wurde Ferdinand v. Mühlen dank seiner Heirat mit einer Tochter der Familie v. Lersner ins Haus Limpurg aufgenommen. Dessen Ehe blieb kinderlos. In Anbetracht seiner großen Verdienste um die Ganerbschaft und das Cronstettenstift wurde 1847 dessen Neffe Friedrich v. Mühlen ins Haus Limpurg aufgenommen.
Aufnahme in den niederländischen Adelsstand für Carl Philipp v. Mühlen (18.4.1828).
Anerkennung des erblichen Freiherrnstandes und Eintragung in die Personalmatrikel des nicht begüterten Erbadels des Königreichs Württemberg für Gustav Frhr. v. Mühlen (Stuttgart 24.10.1914).
Fußnote(n):
[1] Ein Antrag um "Wiedererhebung" des Johann Hieronymus Müller in den Adelsstand bzw. um Bestätigung seiner Zugehörigkeit zu dem Niederlausitzer Adelsgeschlecht v. Mühlen, insbesondere die Originalurkunde Kaiser Leopolds I. vom 20. März 1683, läßt sich weder aus den Reichsregistern noch aus den Reichstaxbüchern von 1683-1684 nachweisen. Mitteilung des österr. Staatsarchivs, Abt. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in Wien vom 10.3.1970. Die Urkunde befindet sich im Familienarchiv (im Besitz von Ulrich Frhr. v. Mühlen).
Literatur:
Genealogisches Handbuch des Adels, Frhrl. Häuser B I (1954) (ältere Genealogie) und Bd. V (1970).
Nederlands Adelsboek 1909 und 1949.
GHdA, Frhrl. Häuser B, V (1970).
Adelslexikon, Bd. IX (1998).
Abkürzungsverzeichnis
1733 Aufnahme dank mütterlicher Abstammung von einer Ganerbentochter v. Lersner
1797 Einheirat 1796 über v. Lersner
1847 Aufnahme ehrenhalber
Ev. -- Das Geschlecht tritt erstmals in der Mitte des 16. Jahrhunderts mit Friedrich Müller in Colditz in Sachsen auf. Dessen Sohn Friedrich wurde als "Choldicensis" 1588 Bürger von Leipzig. Dessen Sohn Hans Jakob Müller übersiedelte 1618 nach Frankfurt, erwarb 1619 das Bürgerrecht, wurde Ratsherr und schloss drei Ehen mit Töchtern aus Familien des Hauses Limpurg. Johann Hieronymus Müller, dessen Sohn aus I. Ehe, erhielt eine Bestätigung des Adels ("Wiedererhebung") und Wappens (mit Änderung) und der Zugehörigkeit zu dem Niederlausitzer Adelsgeschlecht v. Mühlen durch Kaiser Leopold I. als "v. Mühlen" (Wien 20.3.1683), starb aber fünf Monate später ledigen Standes. [1]
Philipp Jacob Müller, dann v. Mühlen, wurde 1733 dank mütterlicher Abstammung von der Familie v. Lersner ins Haus Limpurg aufgenommen. Er blieb unverheiratet und damit ohne Nachkommen. Zusammen mit seinem Vetter, dem Generalmajor Johann Jakob Müller, der sich seit 1733/40 "v. Mühlen" nannte und 1753 das Rittergut Kauern erworben hatte, traf er mit Angehörigen der Niederlausitzer Familie v. Mühlen eine Übereinkunft wegen einheitlicher Wappenführung (Kauern 15.2.1754).
1797 wurde Ferdinand v. Mühlen dank seiner Heirat mit einer Tochter der Familie v. Lersner ins Haus Limpurg aufgenommen. Dessen Ehe blieb kinderlos. In Anbetracht seiner großen Verdienste um die Ganerbschaft und das Cronstettenstift wurde 1847 dessen Neffe Friedrich v. Mühlen ins Haus Limpurg aufgenommen.
Aufnahme in den niederländischen Adelsstand für Carl Philipp v. Mühlen (18.4.1828).
Anerkennung des erblichen Freiherrnstandes und Eintragung in die Personalmatrikel des nicht begüterten Erbadels des Königreichs Württemberg für Gustav Frhr. v. Mühlen (Stuttgart 24.10.1914).
Fußnote(n):
[1] Ein Antrag um "Wiedererhebung" des Johann Hieronymus Müller in den Adelsstand bzw. um Bestätigung seiner Zugehörigkeit zu dem Niederlausitzer Adelsgeschlecht v. Mühlen, insbesondere die Originalurkunde Kaiser Leopolds I. vom 20. März 1683, läßt sich weder aus den Reichsregistern noch aus den Reichstaxbüchern von 1683-1684 nachweisen. Mitteilung des österr. Staatsarchivs, Abt. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in Wien vom 10.3.1970. Die Urkunde befindet sich im Familienarchiv (im Besitz von Ulrich Frhr. v. Mühlen).
Literatur:
Genealogisches Handbuch des Adels, Frhrl. Häuser B I (1954) (ältere Genealogie) und Bd. V (1970).
Nederlands Adelsboek 1909 und 1949.
GHdA, Frhrl. Häuser B, V (1970).
Adelslexikon, Bd. IX (1998).
Abkürzungsverzeichnis