Die Position des Schultheißen ist in Frankfurt seit dem 12. Jahrhundert belegt. Er war der Vertreter des Königs bzw. des Kaisers des alten deutschen Reiches und verwaltete in Frankfurt das Reichsgut, hatte die Rechtssprechung inne und übte die militärische Gewalt aus. Seit dem 13. Jahrhundert begannen die Bewohner Frankfurts damit, den unumschränkten Einfluss des königlichen bzw. kaiserlichen Stadtherrn und seines Vertreters zurückzudrängen und eine eigenständige Ratsverfassung aufzubauen. Am Ende dieses etwa hundert- bis hundertfünfzig Jahre dauernden Prozesses, in dem Frankfurt zu einer so genannten Reichsstadt wurde, stand der Kauf des Schultheißenamts 1372 durch die Stadt. Seither war der Frankfurter Rat in der Lage, dieses Amt mit einem Kandidaten eigener Wahl zu besetzen; der Kaiser hatte nur noch marginale Mitwirkungsrechte und konnte allenfalls in Zeiten großer innerer oder äußerer Konflikte noch stärkeren Einfluss auf die inneren Angelegenheiten der Stadt und auf die Besetzung des Schultheißenamts nehmen. Gleichwohl blieb der Schultheiß bis 1806 rein formal der Vertreter des Kaisers und war protokollarisch damit der höchste Beamte in der Stadt. Der Schultheiß war zunächst Teil des Schöffenkollegs (erste Ratsbank) und hatte dann den Vorsitz im gesamten Rat. Im Mittelalter wurden häufig fremde Adlige oder Militärpersonen mit dem Amt betraut; im 16. und 17. Jahrhundert wurden die Schultheißen bevorzugt aus den Reihen des Patriziats, also aus den Familienverbänden der Alten-Limpurger und der Frauensteiner genommen. Im 17. und 18. Jahrhundert waren es häufig fachgeschulte Juristen.
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