Die Gesellschaft Alten-Limpurg – gegründet in der Mitte des 14. Jahrhunderts – versammelte die bedeutendsten Frankfurter Ratsfamilien. Die älteste Mitgliederfamilie war (und ist bis heute) die Familie Holzhausen, die schon lange vor Beginn der Gesellschaft in Frankfurt ansässig und im Rat vertreten war. Andere große Namen sind Glauburg, Stalburg, Günderrode, zum Jungen etc.
Die Gesellschaft leitete ihren Namen vom „Haus Limpurg“ ab, jenem Haus, das jenseits der Limpurger Gasse in südlicher Nachbarschaft zum Römerkomplex stand und in dem die Kaufleute aus Limburg an der Lahn regelmäßig zur Messezeit logierten. Hier war historisch einer der früheren Treffpunkte der Gesellschaft und nicht nur im Namen, sondern auch im Gesellschaftswappen ist der Bezug zur Stadt Limburg vorhanden. Im Jahr 1495 kaufte die Gesellschaft das südliche der drei Giebelhäuser des (heutigen) Römers und übertrug ihren hergebrachten Namen auf diese ihre neue Lokalität. Nun lag ihr Treffpunkt unter einem Dach mit dem Rathaus, wodurch dem Anspruch auf die Ratsmacht Nachdruck verliehen wurde. Die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft hatten keinen individuellen Besitzanteil an dem Haus, sie besaßen es gemeinschaftlich, „zur gesamten Hand“; der mittelalterlichen Rechtsform entsprechend nannte sich die Gesellschaft seit etwa Mitte des 16. Jahrhunderts daher „Ganerbschaft Alten-Limpurg“. Über Jahrhunderte hinweg war hier der Mittelpunkt des Lebens der Patriziergesellschaft. Erst im Jahr 1878 verkaufte die Ganerbschaft das Gebäude an die Stadt; seiner Historie entsprechend heißt es bis heute „Haus Limpurg“.
In der Regel waren alle Männer einer zugehörenden Familie gemeinsam mit ihren Ehefrauen Mitglied in der Gesellschaft bzw. der Ganerbschaft Alten-Limpurg (die Frauen ohne Stimmrechte in den Belangen der Gesellschaft). 1466 standen 78 Männer aus 35 Familien auf der Mitgliedsliste; 1504 waren es 67 (aus 40 Familien) und 1734 noch 29 (aus 13 Familien). Alle Nachkommen der Mitgliedsfamilien hatten ein Anrecht auf „Rezeption“ (Aufnahme), doch konnte sie ihnen verweigert oder sie später sogar wieder ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht standesgemäß verhielten. Neben einem würdigen Verhalten war dafür von besonderer Bedeutung die Wahl des Ehepartners: Die Ehe eines Alten-Limpurger Sprösslings musste standesgemäß und ranggleich sein. Das wurde zwanglos dadurch erreicht, dass die größte Zahl aller Ehen im Haus Limpurg ohnehin zwischen Abkömmlingen aus eingesessenen Familien geschlossen wurde.
Da die meisten der Familien im Lauf der Zeit im Mannesstamm jedoch ausstarben, mussten ständig neue Familien aufgenommen – rezipiert – werden. Zwischen 1495 (Kauf des neuen Hauses) und 1806 (Ende der Reichsstadt) verschwanden 95 Familien, die durch 71 neue ersetzt wurden. Auch der fremde (männliche) Ehepartner, durch den unter Umständen ein neuer Mitgliedsname auf die Gesellentafel kam, hatte dabei standesgemäß zu sein. Um dies nachzuweisen, mussten sogenannten Geburts- oder Beweisbriefe vorgelegt werden, in denen amtlich bestätigt war, dass die betreffende Person von vornehmen Eltern abstamme.
Zahlreich sind jedoch auch Fälle überliefert, in denen der Ehepartner wegen seines als zu gering angesehenen sozialen Status nicht akzeptiert wurde. (Besonders drastisch, wenn, wie es vorkam, Limpurer Söhne ihre Magd geheiratet hatten.) Dies hatte den Ausschluss des betreffenden Alten-Limpurger Sohnes oder der Tochter und seiner/ihrer Nachkommen aus der Gesellschaft zur Folge. Mit dieser konsequenten Heiratspolitik erreichte Alten-Limpurg jenes Schließen der sozialen Kreise, aus dem im Ablauf mehrere Generationen folgerichtig ein exklusiver Geburtsstand hervorging. Auf der Grundlage eines so gewachsenen Geburtsstands erhob die Ganerbschaft vor allem im 17. Jahrhundert informell und rein gewohnheitsrechtlich den Anspruch, die Ratsherrschaft auszuüben.
Schon mit den Verfassungsreformen des frühen 18. Jahrhunderts, die von dem nichtpatrizischen Bürgertum (vor allem von führenden Handelsleuten und Juristen) im Zusammenwirken mit dem Kaiser erzwungen wurden, wurde dieser Anspruch wirksam in Frage gestellt. Mit der Napoleonischen Zeit wurde er schließlich endgültig negiert und Alten-Limpurg seiner tradierten Ratsfunktionen formell beraubt. Dennoch hatte die Ganerbschaft weiterhin Bestand und existiert als Adelsgesellschaft bis zur Gegenwart. Die meisten ihrer Mitglieder stammen heute aus historischen Adelsfamilien, die ihre Ursprünge außerhalb Frankfurts haben, doch verfügen sie zumindest über ihre mütterlichen Stammlinien alle über verwandtschaftliche Beziehungen zum historischen Frankfurter Patriziat, die in dieser Datenbank nachvollzogen werden können. An die Stelle der einstigen Ratsherrschaft ist als zentrale Aufgabe heute die Verwaltung zweier für Frankfurter bedeutender Stiftungen – der Cronstetten- und der v. Schad’schen Stiftung – getreten, die im 18. Jahrhundert von Patriziertöchtern (Justina von Cronstetten und Anna Sybilla Schad v. Mittelbiberach) gegründet worden waren.
Seit Beginn bis heute sind 199 Alten-Limpurger Familien dokumentiert, von denen gegenwärtig noch 25 blühen; nur drei davon - Holzhausen, Lersner und Mühlen - reichen jedoch im Mannesstamm direkt in die reichsstädtische Zeit zurück und hatten seinerzeit Ratssitze inne.
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Die Gesellschaft leitete ihren Namen vom „Haus Limpurg“ ab, jenem Haus, das jenseits der Limpurger Gasse in südlicher Nachbarschaft zum Römerkomplex stand und in dem die Kaufleute aus Limburg an der Lahn regelmäßig zur Messezeit logierten. Hier war historisch einer der früheren Treffpunkte der Gesellschaft und nicht nur im Namen, sondern auch im Gesellschaftswappen ist der Bezug zur Stadt Limburg vorhanden. Im Jahr 1495 kaufte die Gesellschaft das südliche der drei Giebelhäuser des (heutigen) Römers und übertrug ihren hergebrachten Namen auf diese ihre neue Lokalität. Nun lag ihr Treffpunkt unter einem Dach mit dem Rathaus, wodurch dem Anspruch auf die Ratsmacht Nachdruck verliehen wurde. Die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft hatten keinen individuellen Besitzanteil an dem Haus, sie besaßen es gemeinschaftlich, „zur gesamten Hand“; der mittelalterlichen Rechtsform entsprechend nannte sich die Gesellschaft seit etwa Mitte des 16. Jahrhunderts daher „Ganerbschaft Alten-Limpurg“. Über Jahrhunderte hinweg war hier der Mittelpunkt des Lebens der Patriziergesellschaft. Erst im Jahr 1878 verkaufte die Ganerbschaft das Gebäude an die Stadt; seiner Historie entsprechend heißt es bis heute „Haus Limpurg“.
In der Regel waren alle Männer einer zugehörenden Familie gemeinsam mit ihren Ehefrauen Mitglied in der Gesellschaft bzw. der Ganerbschaft Alten-Limpurg (die Frauen ohne Stimmrechte in den Belangen der Gesellschaft). 1466 standen 78 Männer aus 35 Familien auf der Mitgliedsliste; 1504 waren es 67 (aus 40 Familien) und 1734 noch 29 (aus 13 Familien). Alle Nachkommen der Mitgliedsfamilien hatten ein Anrecht auf „Rezeption“ (Aufnahme), doch konnte sie ihnen verweigert oder sie später sogar wieder ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht standesgemäß verhielten. Neben einem würdigen Verhalten war dafür von besonderer Bedeutung die Wahl des Ehepartners: Die Ehe eines Alten-Limpurger Sprösslings musste standesgemäß und ranggleich sein. Das wurde zwanglos dadurch erreicht, dass die größte Zahl aller Ehen im Haus Limpurg ohnehin zwischen Abkömmlingen aus eingesessenen Familien geschlossen wurde.
Da die meisten der Familien im Lauf der Zeit im Mannesstamm jedoch ausstarben, mussten ständig neue Familien aufgenommen – rezipiert – werden. Zwischen 1495 (Kauf des neuen Hauses) und 1806 (Ende der Reichsstadt) verschwanden 95 Familien, die durch 71 neue ersetzt wurden. Auch der fremde (männliche) Ehepartner, durch den unter Umständen ein neuer Mitgliedsname auf die Gesellentafel kam, hatte dabei standesgemäß zu sein. Um dies nachzuweisen, mussten sogenannten Geburts- oder Beweisbriefe vorgelegt werden, in denen amtlich bestätigt war, dass die betreffende Person von vornehmen Eltern abstamme.
Zahlreich sind jedoch auch Fälle überliefert, in denen der Ehepartner wegen seines als zu gering angesehenen sozialen Status nicht akzeptiert wurde. (Besonders drastisch, wenn, wie es vorkam, Limpurer Söhne ihre Magd geheiratet hatten.) Dies hatte den Ausschluss des betreffenden Alten-Limpurger Sohnes oder der Tochter und seiner/ihrer Nachkommen aus der Gesellschaft zur Folge. Mit dieser konsequenten Heiratspolitik erreichte Alten-Limpurg jenes Schließen der sozialen Kreise, aus dem im Ablauf mehrere Generationen folgerichtig ein exklusiver Geburtsstand hervorging. Auf der Grundlage eines so gewachsenen Geburtsstands erhob die Ganerbschaft vor allem im 17. Jahrhundert informell und rein gewohnheitsrechtlich den Anspruch, die Ratsherrschaft auszuüben.
Schon mit den Verfassungsreformen des frühen 18. Jahrhunderts, die von dem nichtpatrizischen Bürgertum (vor allem von führenden Handelsleuten und Juristen) im Zusammenwirken mit dem Kaiser erzwungen wurden, wurde dieser Anspruch wirksam in Frage gestellt. Mit der Napoleonischen Zeit wurde er schließlich endgültig negiert und Alten-Limpurg seiner tradierten Ratsfunktionen formell beraubt. Dennoch hatte die Ganerbschaft weiterhin Bestand und existiert als Adelsgesellschaft bis zur Gegenwart. Die meisten ihrer Mitglieder stammen heute aus historischen Adelsfamilien, die ihre Ursprünge außerhalb Frankfurts haben, doch verfügen sie zumindest über ihre mütterlichen Stammlinien alle über verwandtschaftliche Beziehungen zum historischen Frankfurter Patriziat, die in dieser Datenbank nachvollzogen werden können. An die Stelle der einstigen Ratsherrschaft ist als zentrale Aufgabe heute die Verwaltung zweier für Frankfurter bedeutender Stiftungen – der Cronstetten- und der v. Schad’schen Stiftung – getreten, die im 18. Jahrhundert von Patriziertöchtern (Justina von Cronstetten und Anna Sybilla Schad v. Mittelbiberach) gegründet worden waren.
Seit Beginn bis heute sind 199 Alten-Limpurger Familien dokumentiert, von denen gegenwärtig noch 25 blühen; nur drei davon - Holzhausen, Lersner und Mühlen - reichen jedoch im Mannesstamm direkt in die reichsstädtische Zeit zurück und hatten seinerzeit Ratssitze inne.
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